Schneeschippen auf Kosten des Finanzamts
… „Schaffen Sie es zeitlich nicht, den Schnee vor Ihrer Haustüre Ihres Privathaushalts zu schippen und beauftragen deshalb einen Winterdienst, können Sie das Finanzamt an den Kosten dafür billigen. Das Schneeschippen stellt nämlich eine steuerliche Begünstigung haushaltsnahe Dienstleistung dar.“
Hier finden Sie den gesamten Bericht inkl. Paragraph Angaben
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung vom 11.01.2019